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Kostenübernahme durch IV & AHV
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung
Bei medizinisch bedingtem Haarverlust, beispielsweise infolge einer Chemotherapie oder Alopezie, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenbeteiligung durch die IV oder AHV möglich sein.
LaPerruque Atelier verfügt über Erfahrung in der Abrechnung mit der Invalidenversicherung (IV). Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Ablauf der Kostenübernahme.
Liegt eine entsprechende Kostengutsprache vor, ist eine direkte Abrechnung mit dem zuständigen Versicherungsträger möglich.
So können Sie sich bei Ihrer persönlichen Beratung ganz auf die Auswahl einer natürlichen Haarlösung konzentrieren, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.
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